Projektablauf

Ein Beratungsprojekt wird üblicherweise für ein Quartal angesetzt und richtet sich inhaltlich nach der Art des Geistigen Eigentums. Die einzelnen hier vorgestellten Leistungspakete können in ein bis zwei Sitzungen ausgewählt und konkretisiert werden. Für den Beginn der Beratung empfiehlt sich wenigstens eine persönliche Sitzung mit wenigstens zwei Beratern der PROLICE, wobei im Nachgang dazu eine Handlungsempfehlung mit spezifischem Angebot wenigstens eines Leistungspaketes abgegeben wird.

Beispielhafte Fragestellungen

  • Wann sind welche Schutzrechte für welche Territorien anzumelden?
  • Was ist lizenzierbarer Vertragsgegenstand, oder was könnte Vertragsgegenstand werden?
  • Sollte eine einfache oder ein ausschließliche Lizenz erteilt/genutzt werden?
  • Welcher Lizenzsatz darf gefordert werden?
  • Welche Staffelung oder Abhängigkeit sollte für die Lizenzgebühr vereinbart werden?
  • Wann unterliegt ein Lizenzgeber einer Rückzahlungsforderung von Lizenzgebühren in Abhängigkeit vom Rechtsbestand des lizenzierten Vertragsgegenstands?
  • Wie und wann kann eine Lizenzierungs-Vereinbarung beendet werden?
  • Bewertung des Wertes einer Marke oder eines Patentes, insbesondere nach DIN, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von Unternehmensteilen oder Rechtspositionen, oder beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Bilanzierung von „intangible assets“ (immaterieller Vermögensgegenstände)

Beispielhafter Beratungsablauf

Ein beispielhafter Ablauf einer Begleitung Ihres Unternehmens durch die PROLICE in mehreren Projektphasen hängt freilich vom gewählten Leistungspaket ab, kann aber allgemein z.B. in drei Phasen strukturiert werden (ggf. jeweils übertragbar auf die oben genannten Leistungspakete):

  1. Phase
    ca. ein- bis zweistündiges persönliches Gespräch (zzgl. Vor-Nachbereitung u. Dokumentation) bzgl. der momentanen Situation Ihres Unternehmens, in welchem Sie uns Ihre nationalen oder internationalen Pläne schildern, wobei eine Art Lasten-/Pflichtenheft definiert wird
    Aufwand: ca. 300 bis 500 €
  1. Phase
    Handlungsempfehlung und ggf. erste Basis für ein Vertragswerk für die Nutzung Ihres Geistigen Eigentums durch Dritte, oder für die Nutzung Geistigen Eigentums Dritter
    Aufwand: ca. 500 bis 1.500 €
  1. Phase
    fortlaufende Begleitung/Beratung Ihres Unternehmens in einer wirksamen/erfolgreichen Veräußerungs- und/oder Lizenzierungs-Konstellation über mehrere Quartale, ggf. inkl. wirtschaftlicher Bewertung von Schutzrechten u. Veräußerung von Rechtspositionen; ggf. Verhandlungsführung; ggf. inkl. juristischer Begutachtung (outgesourcte Dienstleistung) des Rechtsbestands von Schutzrechten; ggf. inkl. vertraglicher Änderungen oder Erweiterungen, insbesondere bei internationaler Konstellation (z.B. Erweiterung Länderportfolio, Ergänzung Schutzrechts-Portfolio).

Aufwand: ca. 1.500 bis 15.000 €

Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie die Verwertung im Rahmen eines der folgenden drei Modelle für ein oder mehrere Jahre verfolgen möchten; gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot bezüglich der involvierten Schutzrechte.

Drei konkrete Verwertungsmodelle

Die Herangehensweise an Ihr Verwertungsprojekt kann nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch in Bezug auf den vorrangig verfolgten Zweck ausgerichtet werden. Die folgenden drei Modelle skizzieren ganz grob unterschiedliche Motivationen des Rechteinhabers, die bei der Auswahl des Beratungspaketes entsprechend berücksichtigt werden:

Modell 1 (kostenoptimiert)

Keine aktive Verwertung durch Sie oder die PROLICE, jedoch Kommunikation Ihres Schutzrechtes über die PROLICE, insbesondere auf deren Website im POOL der lizensierbaren Schutzrechte, ggf. in Verbindung mit einer Projektbeschreibung (Exposé) zu Ihren Unternehmungen. Die Art und Weise der Veröffentlichung kann individuell vereinbart werden. Wahlweise können auch Lizenzbereitschaftserklärungen abgegeben werden.

Modell 2 (ergebnisorientiert)

Für Ihr Schutzrecht bleiben allein Sie bzw. Ihr Unternehmen der/die Rechteinhaber*in; amtliche Verlängerungsgebühren werden selbst oder durch einen Kooperationspartner beglichen. Um die Verwertungs-Aussichten zu verbessern, beauftragen Sie die PROLICE für ein oder mehrere Jahre mit der aktiven Suche nach Lizenznehmern oder Käufern; dabei kann der PROLICE wahlweise auch eine einfache Lizenz mit der Möglichkeit der Unterlizensierung erteilt werden, insbesondere um Ihnen den eigenen Aufwand bzgl. der Verwaltung der Schutzrechte zu minimieren.

Modell 3 (Freigabe des Schutzrechts, ohne Verlust des Schutzrechts, aber mit Verwertungsoption)

Sollten Sie das Interesse an einer eigenen Verwertung zwischenzeitlich aufgegeben oder gar nie in Betracht gezogen haben, besteht die Möglichkeit, das entsprechende Schutzrecht unter Einräumung einer einfachen Lizenz auf die PROLICE oder einen alternativen Rechteinhaber zu übertragen. Dabei übernimmt die PROLICE die aktive Bewerbung, Vermarktung und Lizenzierung des Schutzrechts als Rechteinhaberin mit allen Rechten und Pflichten. Sie bleiben im Umkehrschluss einfacher Lizenznehmer. Sie werden an etwaigen Lizenzeinnahmen oder an einem Verkaufspreis zu marktüblichen Konditionen fair beteiligt; bei etwaigen diesbezüglichen Uneinigkeiten kann z.B. die neutrale Schiedsstelle des DPMA angerufen werden, um die marktüblichen Konditionen festzusetzen.

Sofern Sie sich in einem dieser Modelle wiederfinden, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.