Die PROLICE

Die PROLICE liefert vornehmlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwertung von LegalTech-Produkten und Schutzrechten aller Art, bspw. von Marken-, Design- und Urheberrechten und Patenten/Gebrauchsmustern, insb. durch Erwerb, Veräußerung, Bewertungen, Bewerbung und Lizenzierungen, und in weiterem Sinne auch Dienstleistungen bzgl. Bereitstellung von Gesellschaften für Dritte (insb. im Zusammenhang mit neuen Unternehmungsniederlassungen in Deutschland und Europa), sowie bzgl. Ausbildungs- und Fortbildungstätigkeiten insb. im Zusammenhang mit der Verwertung von Schutzrechten.

Die PROLICE wird von vier Gesellschaftern (ein Patentanwalt, ein Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, ein Steuerberater und Rechtsanwalt für Steuerrecht) zur wirtschaftlichen Verwertung beispielsweise von Gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken, Designs) für deutsche, europäische oder internationale Territorien betrieben. Gegründet wurde die PROLICE aus der Motivation heraus, speziell die Nutzung und wirtschaftliche Verwertung von Gewerblichen Schutzrechten möglichst leicht zugänglich zu machen, sei es für die Schutzrechtsinhaber selbst, sei es für Dritte (Nutzer, Verwerter, Lizenznehmer). Die PROLICE fokussiert dabei auf eine Funktion als reiner Dienstleister für die Be- und Verwertung, ohne selbst Rechteinhaber zu sein. Optional kann die PROLICE in Einzelfällen auch (Mit-)Inhaber einer Rechtsposition bzw. eines Schutzrechts sein/werden, falls dies vom Rechteinhaber gewünscht wird. Die juristischen Kenntnisse der Gesellschafter insbesondere auch bzgl. Gewerblicher Schutzrechte stellen eine der Säulen der Beratung bei der Begleitung Ihres Unternehmens dar, beispielsweise basierend auf einem Vertragswerk für eine nationale/internationale Lizenzierung Ihres Geistigen Eigentums (z.B. Lizenzierung einer Marke für ein bestimmtes Produkt in einem bestimmten Marktsegment in Land X). Eine Rechtsberatung als solche liegt jedoch außerhalb des Beratungsspektrums der PROLICE, wird also im jeweiligen Beratungsprojekt outgesourct.

Sei es im Rahmen von einer Kooperation mit einem exklusiven Geschäftspartner, sei es in einer Konstellation mit vielen weitgehend beliebigen Lizenznehmern: die PROLICE unterstützt Ihr Unternehmen auf dem Weg in eine wirtschaftlich erfolgreiche und rechtlich abgesicherte Markt-Konstellation mit Dritten. Dabei können Sie frei entscheiden, ob bzw. in welchem Maße Ihr Unternehmen tatsächlich in die aktive Verwertung involviert wird, oder ob Ihr Unternehmen das Geistige Eigentum lediglich verwaltet und lizenziert oder auch zu gegebener Zeit veräußert.

Da alle vier Gesellschafter der PROLICE jeweils unabhängig voneinander auch in Kanzleien als Rechtsberater mit individueller Expertise tätig sind, kann ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielvorgaben eine Strategie erarbeitet werden, mittels welcher eine wirtschaftliche Verwertung Ihres Geistigen Eigentums bzw. eine Nutzung von Geistigem Eigentum Dritter auch in rechtlicher Hinsicht gut abgesichert sein wird. Rein rechtliche Fragestellungen werden im jeweiligen Einzelfall durch eine unabhängige Kanzlei oder wahlweise auch durch die Kanzlei des jeweiligen Gesellschafters zu begutachten sein.

Beispiel 1: Sie wünschen sich ein Vertragswerk als Lizenzgeber für eine einfache Markenlizenz Ihrer bisher wenig genutzten EU-Marke für einen Projektpartner in Frankreich; dann würden Sie einen Juristen in dessen Kanzlei, z.B. einen auch für die PROLICE tätigen Juristen, kontaktieren und sich ein Vertragswerk von diesem Juristen in dessen Funktion als haftender Rechtsanwalt ausarbeiten lassen; basierend auf diesem Vertragswerk kann die PROLICE dann für Sie Ihre Interessen gegenüber dem französischen Projektpartner vertreten bzw. zumindest kommunizieren und z.B. bei der Verhandlungsführung beraten (negotiation).

Beispiel 2: Sie wünschen sich eine Begutachtung hinsichtlich Rechtsbeständigkeit Ihres Patentes und hinsichtlich des Schutzbereiches Ihres Patentes, insbesondere vor der Frage, ob ein bisheriger Lizenznehmer durch einen Versuch einer Patentumgehungslösung den Pflichten aus dem Lizenzvertrag möglicherweise nicht mehr nachkommen muss; dann würden Sie einen Patentanwalt in dessen Kanzlei, z.B. einen auch für die PROLICE tätigen Patentanwalt, kontaktieren und um Begutachtung dieser beiden patentrechtlichen Frage bitten; es versteht sich, dass es kosteneffizient sein dürfte, denjenigen Patentanwalt zu kontaktieren, welcher dieses Patent für Sie angemeldet hat. Die PROLICE kann dann im Nachgang basierend auf der Einschätzung des Patentanwalts eine Verhandlungsstrategie für die weiteren Diskussionen mit Ihrem Lizenznehmer empfehlen und davon ausgehend auch zu offenen Fragen im Zusammenhang mit weiteren Verwertungsschritten beraten.

In solchen Konstellationen liefert die PROLICE dann beispielsweise Empfehlungen hinsichtlich Vor- und Nachteilen und Fallstricken von einfachen oder ausschließlichen Lizenzen, ggf. mit der Option für Unterlizenzen, jeweils in Bezug auf das relevante Territorium bzw. die relevante Jurisdiktion. Oder aber die PROLICE kann eine Einschätzung abgeben, inwieweit eine Vertragsverletzung eines Lizenznehmers ggf. zu einer juristischen Maßnahme Ihrerseits gegen den Lizenznehmer führen sollte. Jedenfalls kann die PROLICE auf Probleme und offene Regelungspunkte hinweisen und Handlungsempfehlungen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen geben und die Kommunikation mit Dritten für Ihr Unternehmen führen oder zumindest erleichtern.

An diesen Beispielen ist auch ersichtlich, dass die PROLICE auch möglichst kosteneffizient „zwischen den Stühlen“ als Mittler agieren kann, wenn Ihre Interessen und Rechtspositionen den Gesellschaftern der PROLICE bereits vertraut sind. Die Dienstleistungen der PROLICE werden daher in einzelnen Leistungspaketen angeboten, bei denen jeweils ein vorrangiges Ziel verfolgt wird, gemäß der aktuellen Situation Ihres Unternehmens oder den in Kürze zu treffenden Entscheidungen (beispielsweise möglichst zeitnahe lukrative Verwertung – dazu Leistungspaket CASH).

Nicht zuletzt auch bei der Beschaffung von Fördermitteln insbesondere im Zusammenhang mit der Anmeldung von Patenten, Marken und Designschutzrechten kann die PROLICE unterstützend zur Seite stehen, beispielsweise im Rahmen des Patentförderprogramms WIPANO und/oder der EUIPO-Förderung SME FUND, so dass die tatsächlich für die anmeldende Entität anfallenden Kosten jeweils um potentiell mehrere Tausend Euro gesenkt werden können.